Arbeitnehmer:innenschutzgesetze
Einige Gesetze und dazugehörigen Verordnungen waren bis 31.06.2017 in jeder Arbeitsstätte an allgemein leicht zugänglicher Stelle auszuhängen.
Änderung Juli 2017 – Entfall der Auflagepflicht von Arbeitnehmer:innenschutzbestim-mungen! Diese Gesetze können auch durch geeignete elektronische Datenverarbeitung oder durch geeignete Telekommunikationsmittel (z.B. PC) zugänglich gemacht werden. Voraussetzung ist, dass sämtlichen Dienstnehmer:innen ein Bildschirmarbeitsplatz oder ein leicht zugänglicher Internetzugang mit einem Link zu den Gesetzen zur Verfügung steht.
Hier finden Sie eine Auflistung von Arbeitnehmer:innenschutz-Gesetzen.

