Versicherungen
Informationen
- Mitgliederinformation
- Meldeformular Krankenversicherung
- Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQs)
- E-Card für Mitglieder in der Gruppenkrankenversicherung
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Selbstversicherung ÖGK
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VMK Versicherungsmakler GmbH
Seit 1. Jänner 2009 können Selbständige freiwillig der Arbeitslosenversicherung beitreten und damit ihren sozialen Schutz verbessern. Es handelt sich um eine echte Arbeitslosenversicherung, mit der Sie einen Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) erwerben können. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung der Selbständigen werden von der SVS eingehoben und an das Arbeitsmarktservice (AMS) überwiesen. Für die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist ausschließlich das AMS zuständig.
Selbständig erwerbstätige Mitglieder der Kammer der Ziviltechniker:innen gehören aufgrund des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung nur der Krankenversicherung an und haben somit keinen gesetzlichen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Durch die verpflichtende Krankenversicherung hat der Versicherte Anspruch auf umfangreiche medizinische Leistungen (arztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe usw.).
Von diesen Leistungen sind jedoch Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten nicht umfasst. Um auch diesen Bereich abzudecken, sollten sich Ziviltechniker:innen aufgrund des Fehlens einer gesetzlich vorgeschriebenen Unfallversicherung selbst versichern.
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ermöglicht in der Unfallversicherung eine Selbstversicherung von Personen, die nicht dem Kreis der Pflicht-Unfallversicherten angehören.
Dieser Selbstversicherung können
- selbständige Erwerbstätige, wenn der Sitz ihres Betriebes im Inland ist,
- mit Zustimmung des/der selbständigen Erwerbstätigen dessen/deren Ehegatt:in, Kinder, Enkel:in, Wahl- und Stiefkinder, sowie die Eltern, Großeltern, Wahl- und Stiefeltern, wenn diese in seinem Betrieb tätig sind,
beitreten.
Die Unfallversicherung trifft sodann Sorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, für die Erste-Hilfe-Leistung bei Arbeitsunfällen sowie die Unfallheilbehandlung, die Rehabilitation von Versehrten und die Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Die Uniqa und die Wiener Städtische haben gemeinsam mit dem Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs eine private Unfallversicherung geschaffen, die speziell auf die Bedürfnisse der freien Berufe zugeschnitten ist. Mehr dazu finden Sie auf der Website der ARGE Freie Berufe.
Ziviltechniker:innen können ab 01.01.2010 an der Selbständigenvorsorge teilnehmen, die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen hat damit den frühest möglichen Zeitpunkt gewählt.
Die Entscheidung für oder gegen eine verpflichtende Teilnahme am Modell der Selbständigenvorsorge muss jede/r Ziviltechniker:in für sich selbst treffen.
Für diese Entscheidung gilt eine Frist von einem Jahr ab Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit. Sie ist dann dauerhaft bindend!
Details dazu finden Sie hier.

