Schlichtung/Mediation

Eine kostenlose Mediation/Schlichtung ist eine Serviceleistung der Kammer für ihre Mitglieder.

Immer wieder kann es zu schwer lösbaren Konflikten zwischen Mitgliedern untereinander, als auch zwischen einem Mitglied und dessen Auftraggeber:in kommen. 

Bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern ist vor Anrufung der Gerichte verpflichtend eine Schlichtung (§ 55 ZTG 2019) durchzuführen. 

Als Serviceleistung steht die Mediation aber auch Mitgliedern und deren Auftraggeber:innen kostenlos zur Verfügung. Die Mediation ist freiwillig und wird durch eine/n in der Mediation erfahrene/n Funktionär:in durchgeführt. Für die Mitglieder fallen keine Kosten an, diese werden von der Kammer übernommen.