Vereidigung
Nach bescheidmäßiger Verleihung der Befugnis durch das Bundesministerium erfolgt die offizielle als Ziviltechniker:in. Erst mit Eidesablegung darf die entsprechende Befugnis ausgeübt werden.
Der Termin der Eidesablegung ist mit der zuständigen Landesregierung zu vereinbaren.
Kontaktdaten
Amt der Tiroler Landesregierung
Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck
+43 512 508 4009
Frau Bianca Tratter
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus, 6900 Bregenz
+43 5574 511 26210
Herr Dr. Sandholzer

