Prüfung

Gegenstände der Ziviltechnikerprüfung

  • Österreichisches Verwaltungsrecht,
  • Betriebswirtschaftslehre (allgemeine Grundsätze, Kostenrechnung, Unternehmensorganisation),
  • die für das Fachgebiet geltenden rechtlichen und fachlichen Vorschriften,
  • Berufs- und Standesrecht. 

Bewerber:innen um die Befugnis eines:r Ingenieurkonsulent:in für Vermessungswesen müssen noch zusätzliche vermessungsspezifische Kenntnisse nachweisen; die Voraussetzung sind in § 7 Abs. 4 ZTG 2019 geregelt.

Von den Prüfungsgegenständen Österreichisches Verwaltungsrecht, Betriebswirtschaftslehre und Berufs- und Standesrecht sind Bewerber:innen befreit, die an einer Universität oder im Rahmen eines Fachhochschul-Studienganges Prüfungen über diese Prüfungsgegenstände erfolgreich abgelegt haben. Im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Ziviltechniker:innenprüfung bietet die Kammer über den ZT-Kurs west entsprechende Vorbereitungskurse an.


Ansuchen um Zulassung zur Ziviltechniker:innenprüfung

Die Einbringung des Ansuchens kann elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen digital (per E-Mail) an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.

  1. Ansuchenbogen
  2. Ansuchen an das Bundesministerium
  3. Praxiszeugnis
  4. Befähigungsnachweis Prüfung
  5. Anmeldung Prüfung

Alle Formulare finden Sie auch unter Downloads.


Weiterführende Informationen zur Ansuchen

In den folgenden Dokumenten finden Sie weiterführende Informationen: