Prüfung
Gegenstände der Ziviltechnikerprüfung
- Österreichisches Verwaltungsrecht,
- Betriebswirtschaftslehre (allgemeine Grundsätze, Kostenrechnung, Unternehmensorganisation),
- die für das Fachgebiet geltenden rechtlichen und fachlichen Vorschriften,
- Berufs- und Standesrecht.
Bewerber:innen um die Befugnis eines:r Ingenieurkonsulent:in für Vermessungswesen müssen noch zusätzliche vermessungsspezifische Kenntnisse nachweisen; die Voraussetzung sind in § 7 Abs. 4 ZTG 2019 geregelt.
Von den Prüfungsgegenständen Österreichisches Verwaltungsrecht, Betriebswirtschaftslehre und Berufs- und Standesrecht sind Bewerber:innen befreit, die an einer Universität oder im Rahmen eines Fachhochschul-Studienganges Prüfungen über diese Prüfungsgegenstände erfolgreich abgelegt haben. Im Rahmen des Ansuchens um Zulassung zur Ziviltechnikerprüfung sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Ziviltechniker:innenprüfung bietet die Kammer über den zt: Kurs west entsprechende Vorbereitungskurse an.
Prüfung Herbst 2026
Die beim Landeshauptmann von Tirol eingerichtete Prüfungskommission zur Abnahme von Ziviltechniker:innenprüfungen für die Fachgebiete Bauingenieurwesen, Architektur, Raumplanung und Raumordnung, Kulturtechnik und Wasserwirtschaft sowie Vermessungswesen gibt bekannt, dass die nächsten ZT-Prüfungen
von Montag, den 16. November 2026
bis Freitag, den 20. November 2026
stattfinden werden.
Anmeldeschluss ist der 02.10.2026.
Ansuchen um Zulassung zur Ziviltechniker:innenprüfung
Die Einbringung des Ansuchens kann elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen digital per E-Mail (1 PDF-Sammeldokument, nicht größer als 3 MB, keine Zip-Datei) an die Kammer der Ziviltechniker:innen (arch.ing.office@kammerwest.at) zu übermitteln.
- Ansuchenbogen
- Ansuchen an das Bundesministerium
- Praxiszeugnis
- Befähigungsnachweis Prüfung
- Anmeldung Prüfung
Alle Formulare finden Sie auch unter Downloads.
Weiterführende Informationen zur Ansuchen
In den folgenden Dokumenten finden Sie weiterführende Informationen:

