Berufsausübung

Mit der Vereidigung sind Ziviltechniker:innen offiziell staatlich befugt und beeidet und haben die Möglichkeit freiberuflich als selbstständige:r Einzelunternehmer:in tätig zu sein.

Zur Ausübung des Ziviltechnikerberufs können auch ZT-Gesellschaften gegründet werden. Für die Verleihung bestehen besondere Voraussetzungen (Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführerregelung). Die Kammer der Ziviltechniker:innen stellt entsprechende Informationen und Musterverträge für Gesellschaftsgründungen bereit. Im Sinne der Zeit- und Kostenersparnis der künftigen Gesellschafter:innen bietet die Kammer auch die Prüfung von Verträgen, um ihre ZTG-Entsprechung sicherzustellen. 

Ansuchenunterlagen Verleihung Befugnis ZT-Gesellschaft 

  1. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  2. Begleitschreiben an die Kammer
  3. Ansuchen an das Bundesministerium
  4. Erklärung Ziviltechniker:in
  5. Erklärung berufsfremde:r Gesellschafter:in
  6. Erklärung Neugründung

BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.

Weiterführende Informationen

Architekt:innen und Zivilingenieur:innen, die Staatsangehörige des EU/EWR-Raums bzw. der Schweiz sind, können sich in Österreich niederlassen, wenn sie im Ausland den Beruf eines:r freiberuflichen Architekt:in oder Zivilingenieur:in ausüben und alle Voraussetzungen für eine Niederlassung mitbringen. 

Ansuchenunterlagen Niederlassung EU/EWR/CH: Architekt:in 

  1. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen Architekt:in
  2. Ansuchenbogen Architekt:in
  3. Ansuchen Architekt:in an das Bundesministerium
  4. Erklärung

Ansuchenunterlagen Niederlassung EU/EWR/CH: Zivilingenieur:in 

  1. Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
  2. Ansuchenbogen Zivilingenieur:in
  3. Ansuchen Zivilingenieur:in an das Bundesministerium
  4. Erklärung

BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.

 

Weiterführende Informationen