Berufsausübung
Mit der Vereidigung sind Ziviltechniker:innen offiziell staatlich befugt und beeidet und haben die Möglichkeit freiberuflich als selbstständige:r Einzelunternehmer:in tätig zu sein.
Zur Ausübung des Ziviltechnikerberufs können auch ZT-Gesellschaften gegründet werden. Für die Verleihung bestehen besondere Voraussetzungen (Rechtsform, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführerregelung). Die Kammer der Ziviltechniker:innen stellt entsprechende Informationen und Musterverträge für Gesellschaftsgründungen bereit. Im Sinne der Zeit- und Kostenersparnis der künftigen Gesellschafter:innen bietet die Kammer auch die Prüfung von Verträgen, um ihre ZTG-Entsprechung sicherzustellen.
Ansuchenunterlagen Verleihung Befugnis ZT-Gesellschaft
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Begleitschreiben an die Kammer
- Ansuchen an das Bundesministerium
- Erklärung Ziviltechniker:in
- Erklärung berufsfremde:r Gesellschafter:in
- Erklärung Neugründung
BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.
Weiterführende Informationen
Architekt:innen und Zivilingenieur:innen, die Staatsangehörige des EU/EWR-Raums bzw. der Schweiz sind, können sich in Österreich niederlassen, wenn sie im Ausland den Beruf eines:r freiberuflichen Architekt:in oder Zivilingenieur:in ausüben und alle Voraussetzungen für eine Niederlassung mitbringen.
Ansuchenunterlagen Niederlassung EU/EWR/CH: Architekt:in
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen Architekt:in
- Ansuchenbogen Architekt:in
- Ansuchen Architekt:in an das Bundesministerium
- Erklärung
Ansuchenunterlagen Niederlassung EU/EWR/CH: Zivilingenieur:in
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
- Ansuchenbogen Zivilingenieur:in
- Ansuchen Zivilingenieur:in an das Bundesministerium
- Erklärung
BITTE BEACHTEN SIE: Nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 kann die Einbringung des Ansuchens elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen DIGITAL an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.

