Befugnis

Ziviltechniker:innen sind freiberuflich tätige Expert:innen eines ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebiets. Voraussetzungen für den Erwerb der Ziviltechnikerbefugnis sind der Abschluss eines entsprechenden Studiums, eine zumindest dreijährige facheinschlägige Berufspraxis und die Ablegung der Ziviltechniker:innenprüfung. Die Ziviltechnikerbefugnis wird nach Fachgebiet verliehen und kann in über 50 Fachgebieten erworben werden. 

Ansuchenunterlagen Verleihung Befugnis

Die Einbringung des Ansuchens kann nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen digital (per E-Mail) an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln. 

Folgende Unterlagen sind zu übermitteln:

  1. Ansuchenbogen
  2. Ansuchen an das Bundesministerium
  3. Befähigungsnachweis Befugnis
  4. Erklärung
  5. Erklärung Neugründung

Weiterführende Informationen

In den folgenden Dokumenten finden Sie weiterführende Informationen: