Befugnis
Ziviltechniker:innen sind freiberuflich tätige Expert:innen eines ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Fachgebiets. Voraussetzungen für den Erwerb der Ziviltechnikerbefugnis sind der Abschluss eines entsprechenden Studiums, eine zumindest dreijährige facheinschlägige Berufspraxis und die Ablegung der Ziviltechniker:innenprüfung. Die Ziviltechnikerbefugnis wird nach Fachgebiet verliehen und kann in über 50 Fachgebieten erworben werden.
Ansuchenunterlagen Verleihung Befugnis
Die Einbringung des Ansuchens kann nach § 10 Abs 2 ZTG 2019 elektronisch erfolgen. Wir ersuchen Sie daher, entsprechende Ansuchen digital (per E-Mail) an die Kammer der Ziviltechniker:innen zu übermitteln.
Folgende Unterlagen sind zu übermitteln:
Weiterführende Informationen
In den folgenden Dokumenten finden Sie weiterführende Informationen:

