Präsidium & Vorstand

Das Präsidium setzt sich zusammen aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin, den Sektionsvorsitzenden und ihren Stellvertreter:innen. Das Präsidium ist berufen zur Erstattung von Vorschlägen und Gutachten nach dem Ziviltechnikergesetz, in Titel- und Auszeichnungsangelegenheiten und bei Eintragungen in die Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen. Das Präsidium kann kurzfristig über standespolitische Angelegenheiten entscheiden sowie über Angelegenheiten, die ihm vom Kammervorstand vorgelegt werden. 

Der Kammervorstandist für die Festlegung gemeinsamer, standespolitischer Ziele und ihrer Umsetzung verantwortlich. Ihm obliegt die Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Berufsvertretung und die Finanzen. Der Kammervorstand kann auf Antrag einer Sektion Fachgruppen einrichten.