Nationale SchwellenwerteVO // Erhöhung des Schwellenwertes für Direktvergaben

Die Bundesregierung hat im März 2025 beschlossen, den Schwellenwert für Direktvergaben von € 100.000,- auf € 143.000,- (exkl. USt) anzuheben. Die Schwellenwerteverordnung 2025 wurde per 21.07.2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl II  167/2025) kundgemacht. Sie ist tags darauf in Kraft getreten und gilt bis 31. März 2026. Auf der Website der Bundeskammer finden Sie eine Aufstellung der aktuellen Werte.