OGH 16.12.2025, 4 Ob 75/25w
Der OGH hatte in der ggst. Entscheidung zu klären, ob eine (Wohnungs)Eigentümer:innengemeinschaft bei einem Wärmelieferungsvertrag als Konsumentin iSd des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu betrachten ist. Der OGH sah dies gegeben und verwies auf eine gefestigte Rechtsmeinung, dass eine Eigentümer:innengemeinschaft idR als Konsumentin zu betrachten ist.
Der OGH bezog sich darauf, dass Wohnungseigentümer:innengemeinschaften idR bloß Nachfrager von bestimmten, auf die Liegenschaft bezogenen Leistungen sind und nur ausnahmsweise Unternehmer:inneneigenschaft besitzen, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit, wie beispielsweise eine Vermietung von Allgemeinflächen der Liegenschaften ausüben und dafür auch eine Organisation erforderlich ist.
Was bedeutet dies für die Praxis? Beachten Sie daher, dass bei einem mit einer Eigentümer:innengemeinschaft abgeschlossenen Werk- oder Planungsvertrag idR die Bestimmungen des KSchG zur Anwendung gelangen und eine Eigentümer:innengemeinschaft rechtlich wie der:die Bauherr:in eines privaten Eigenheims behandelt wird.

