Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2025

Die Verordnung der Tiroler Landesregierung über die Festlegung von Höchstzahlen für Abstellmöglichkeiten bei Wohnbauvorhaben (Stellplatzhöchstzahlenverordnung 2025) wurde mit LGBl. Nr. 76/2025 am 19. November 2025 kundgemacht und wird am 1.12.2025 in Kraft treten. Die Abteilung Bau -und Raumordnungsrecht, Land Tirol hat dazu ein kurzes Informationsschreiben erstellt.