Änderung der Tiroler Bauordnung und weiterer Landesgesetze sowie der technischen Bauvorschriften

Änderung der Tiroler Bauordnung und weitere Landesgesetze

Bitte beachten Sie die Änderung der Tiroler Bauordnung 2022, des Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2013, des Tiroler Energieeffizienzgesetzes, des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, des Tiroler Bauproduktegesetzes 2016, des Tiroler Aufzugs- und Hebeanlagengesetzes 2012, des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2021, des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022 und des Gesetzes über begleitende Maßnahmen zur Durchführung bestimmter Rechtsvorschriften der Europäischen Union im Bereich der Tiroler Landesrechtsordnung.

Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L 2024/1275, 8.4.2024, zielt auf die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors ab und dient dem Ziel zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. 

Die wesentlichen Inhalte dieser Richtlinie umfassen:

  • Neuerungen hinsichtlich der Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz bei Neubau und größerer Renovierung;
  • Sanierungspflichten für die Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz;
  • Einführung eines Systems von Renovierungspässen;
  • Einführung einer verpflichteten Errichtung von Solarenergieanlagen bei/an Gebäuden; dies gestaffelt nach einem Zeitplan und unterschieden nach Gebäudekategorien; insbesondere beim Neubau und einer größeren Renovierung;
  • Einführung einer Verpflichtung zur Schaffung von Infrastruktur für nachhaltige Mobilität, insbesondere bei Neubau und größerer Renovierung.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll hinsichtlich der darin vorgesehenen Änderungen der Tiroler Bauordnung 2022, des Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2013, des Tiroler Energieeffizienzgesetzes, des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991 und des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2021 eine fristgerechte und vollständige Umsetzung der Gebäude-Richtlinie erfolgen.

Kundmachung Landesgesetzblatt 6.07.2026 

 

Änderung der technischen Bauvorschriften

Mit der vorliegenden Verordnung soll zum einen die Verbindlicherklärung der OIB-Richtlinien 1 bis 5, Ausgabe Mai 2023, erfolgen und zum anderen die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung), ABl. L 2024/1275, 8.4.2024, vollständig umgesetzt werden. Im Zusammenhang damit werden ebenfalls die OIB-Richtlinien, Ausgabe September 2025, für verbindlich erklärt. Die Grundlage hierfür wird mit einer Novelle der Tiroler Bauordnung 2022 geschaffen. Weiters wird die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), Abl. L 328, S. 82, umgesetzt. Zudem sollen mit der vorliegenden Novelle begleitende Maßnahmen zur Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU (Gigabit- Infrastrukturverordnung), ABl. L, 2024/1309, 08.05.2024, erlassen werden

Inkrafttreten: 15.7.2026

Kundmachung Landesgesetzblatt 15.07.2026 - technische Bauvorschriften

 

Änderung Baulagenverordnung 2026

Kundmachung Landesgesetzblatt 15.07.2026 - Baulagenverordnung